International studieren mit dem Erasmus+ Programm

Ihr Weg in ein internationales Studium 

Sie möchten international studieren? Lassen Sie sich beraten!

Nicolas Acosta

(Absolvent B.A. Management in International Business)

„Mein Erasmus-Austausch war eines der besten Erlebnisse in meinem Leben – akademisch und persönlich. Ich bin Erasmus sehr dankbar, dass ich die Chance bekommen habe, an diesem Programm teilzunehmen.“

International studieren  

Mit dem Programm Erasmus+ will die EU das Kompetenzniveau und die Beschäftigungs­fähigkeit junger Menschen verbessern und die allgemeine und berufliche Bildung sowie die Jugendarbeit modernisieren. Seit 2014 ist die HdWM im Programm Erasmus+. Die Hochschule wurde bereits zum 2. Mal für dieses Programm zum internationalen Studierendenaustausch akkreditiert und kann somit bis 2027 Studierende an Erasmus-Partnerhochschulen entsenden oder Austauschstudierende empfangen.

Mit dem Erasmus+ Programm im Ausland studieren

Mit dem Hochschuljahr 2014/2015 startete das Erasmus-Programm unter dem Namen Erasmus+ in eine neue Programmgeneration. Das Erasmus-Programm ist eine der großen Erfolgsgeschichten der Europäischen Union und fördert seit 1987 grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden, Hochschuldozenten und Hochschulpersonal in Europa. Über 3 Millionen Studierende und Hochschulangehörige haben mit Erasmus einen Auslandsaufenthalt durchgeführt. Erasmus-Förderung können voraussichtlich alle Studierende erhalten, die einen Platz in den Erasmus-Austauschprogrammen der Hochschule der Wirtschaft für Management erhalten haben. Die Förderung ist generell jedoch abhängig vom jährlichen Erasmus-Budget der Hochschule der Wirtschaft für Management.

Teilnehmerländer Erasmus+

Die 28 EU-Länder, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Türkei.

Geförderte Mobilitätsmaßnahmen

Unter dem Dach des Erasmus+ Programms (2021-2027) werden verschiedene Mobilitätsmaßnahmen gefördert:

  • Auslandsstudium für Studierende (SMS)
  • Auslandspraktikum für Studierende (SMP)
  • Mobilität von Lehrenden (STA)
  • Mobilität von Personal (STT)

Förderbedingungen

Studierende müssen regulär an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sein (Ausnahmen: Praktika nach Studienende). Erasmus-Programme beruhen auf fachspezifischen Vereinbarungen zwischen den Fachbereichen der Heimathochschule mit Fachbereichen ausländischer Partnerhochschulen. Individuelle Bewerbungen ohne Bindung an diese Abkommen sind nicht möglich. Die Vereinbarungen innerhalb einer ERASMUS Partnerschaft umfassen in der Regel:

  • Zulassungsbedingungen
  • Organisatorische Hilfestellung (Einschreibung, Unterkunft) und akademische Betreuung
  • Befreiung von den Studiengebühren an der Gasthochschule
  • Finanzielle Unterstützung zu den auslandsbedingten Mehrkosten und Absprachen zur Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen

Lehrende und sonstige Mitarbeiter müssen an einer deutschen Hochschule tätig sein, um am Programm teilnehmen zu können.

Versicherungsschutz

Mit einem Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Weder die Hochschule der Wirtschaft für Management, noch die Europäische Kommission oder die NA-DAAD haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit Erasmus+ Auslandsaufenthalten (Studium, Praktikum, Gastdozenturen oder Erasmus+ Fortbildungsmaßnahmen) entstehen.

Für Praktika/Praxisaufenthalte ist der Abschluss einer Unfallversicherung für Schäden, die der Begünstigte am Arbeitsplatz erleidet, und einer Haftpflichtversicherung für Schäden, die der Begünstigte am Arbeitsplatz verursacht, verpflichtend.

Der Versicherungsschutz obliegt individuell jedem Geförderten. In den Dokumenten zur Förderung erhalten die Antragsteller hierzu nähere Informationen.

Sonderzuschüsse für Auslandsaufenthalte mit Kindern und für Personen mit Behinderung

Studierende, Hochschulmitarbeiter und Dozenten können unter Umständen Sonderzuschüsse für Mehrkosten im Rahmen eines Erasmus+ Aufenthalts erhalten. Melden Sie sich bei Bedarf bitte frühzeitig, denn die Hochschule der Wirtschaft für Management muss mindestens zwei Monate vor Beginn des Aufenthalts einen entsprechenden Antrag bei der Nationalen Agentur DAAD stellen.

Erasmus Charter for Higher Education (ECHE)

Die Erasmus Charter for Higher Education 2021-2027 (ECHE) wird von der EU-Kommission vergeben. Sie beweist, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am Erasmus+ Programm erfüllt. Die Hochschule der Wirtschaft für Management hat für die aktuelle Laufzeit des Erasmus+ Programms (2021-2027) die Erasmus+ Universitätscharta erhalten und ist damit zur Teilnahme am Programm berechtigt. Hier gelangen Sie zum European Policy Statement.

Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim

International Office der HdWM

und

Deutschen Akademischen Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50 53115 Bonn Tel.: +49(0)228/882-578 Fax: +49(0)228/882-555 
E-Mail: eu-programme@daad.de Homepage: www.eu.daad.de Erasmus+ Programm: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/ 

Informationen für Outgoing Students: Studieren im Ausland

SMS – Studierenden Mobilität im Studium

Studierende können mit dem Erasmus+ Programm, während des ersten (Bachelorprogramm) oder zweiten (Masterprogramm) Studienjahrs an einer europäischen Hochschule in einem anderen Teilnehmerland studieren, um ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern und ihre Berufsaussichten zu verbessern. Sie lernen das akademische System einer ausländischen Universität und ihre Lehr- und Lernmethoden kennen. Aufenthalte werden in allen Programmländern finanziert.

Vorteile eines Studiums im Ausland

  • Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
  • Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
  • Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
  • Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Kindern
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung

Erasmus+ Aufenthalt in jeder Studienphase möglich

Mit Erasmus+ können Studierende während jeder Studienphase Aufenthalte in den Programmländern im europäischen Ausland absolvieren. Die Förderung kann für bis zu zwölf Monate pro Studienabschnitt (Bachelor, Master, Doktorat) bzw. bis zu 24 Monate für einzügige Studiengänge (z.B. Staatsexamen) gezahlt werden und kann für Auslandsstudium oder Auslandspraktika beantragt werden.

Voraussetzungen für ein Erasmus-Auslandsstudium

  • Reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
  • Abschluss des ersten Studienjahres
  • Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule, mit der die Heimathochschule eine Erasmus-Kooperationsvereinbarung (inter-institutional agreement) abgeschlossen hat
  • Heimat- und Gasthochschule besitzen eine gültige Erasmus-Universitätscharta (ECHE)

SMP - Studierenden Mobilität im Praktikum

Studierende können mit dem Erasmus+ Programm Praktika in Unternehmen oder Organisationen im europäischen Ausland absolvieren. Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert. Nicht förderbar sind Praktika in europäischen Institutionen bzw. Organisationen, nationalen diplomatischen Vertretungen sowie Organisationen, die EU-Programme verwalten.

Online-Sprachunterstützung

Ziel der Online-Sprachunterstützung (Online Linguistic Support – OLS) ist es, die Teilnehmer von Erasmus+ Mobilitäten beim Erwerb von Sprachkenntnissen zu unterstützen. Die im Rahmen der OLS vorgesehenen Sprachtests sind verpflichtend für alle Teilnehmer an Erasmus+ Mobilitäten. Zudem erhalten ausgewählte Teilnehmer die Möglichkeit, interaktive Online Sprachkurse zu absolvieren, um ihre Sprachkenntnisse zu verbessern.

Hinweis Berichtspflicht

Alle Geförderte, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Mobility Tool Plus zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen.

BAföG-Empfänger

BAföG-Empfänger erhalten die gleiche Förderung wie Nicht-BAföG-Empfänger. Die Erasmus+ Förderung wird erst ab dem Betrag von 300 Euro auf die Höhe des BAföGs angerechnet. Auch Studierende, die kein Inlands-BAföG erhalten, können eventuell Auslands-BAföG beziehen.

Staatsangehörigkeit

Das Erasmus+ Programm steht unabhängig von der Nationalität allen Studierenden offen, die zu einem Vollzeitstudium in Mannheim eingeschrieben sind.

Partneruniversitäten

Welche Austauschprogramme Erasmus-Programme sind, erfahren Sie auf der Seite Hochschulnetzwerk.

Erasmus+ Charta für Studierende

Diese Erasmus+ Studentencharta informiert Sie über Ihre Rechte und Pflichten und sowie darüber, was Sie in den jeweiligen Phasen des Programms von Ihrer Heimathochschule und aufnehmenden Hochschule bzw. dem aufnehmenden Unternehmen erwarten dürfen. Sie wird jedem Studierenden vor Beginn des Auslandsaufenthalts ausgehändigt.

Information und Beratung zu Erasmus+

Zu allen Mobilitätsmaßnahmen berät Sie das International Office der HdWM. Für Studierende, die sich für einen Erasmus+ geförderten Auslandsaufenthalt interessieren, sind alle einführenden Informationen zum Thema im Portal unter dem Ordner „International Office“ verfügbar. Am einfachsten besuchen Sie zuerst eine „Einführungsveranstaltung Auslandsstudium", um Informationen zu allen Fördermöglichkeiten, inklusive Erasmus+ zu erhalten.

Vorteile eines Erasmus-Praktikums im Ausland

  • EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierenden
  • Akademische Anerkennung des Praktikums
  • Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner an der Heimathochschule und im Unternehmen
  • Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
  • Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Kindern
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung

Voraussetzungen für ein Erasmus-Auslandspraktikum

  • Reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
  • Heimat- und Gasthochschule besitzen eine gültige Erasmus-Universitätscharta (ECHE)
  • Nicht förderbar sind Praktika in europäischen Institutionen bzw. Organisationen, nationalen diplomatischen Vertretungen sowie Organisationen, die EU-Programme verwalten

Auswahlkriterien

Das Auswahl- und Vergabeverfahren für die Erasmus+ Förderung muss fair, transparent, kohärent und ordnungsgemäß dokumentiert sein. Die entsprechenden Unterlagen sind allen am Auswahlprozess beteiligten Personen zugänglich zu machen. Die Förderkriterien sind allen potenziellen Teilnehmern bekannt zu machen. Diese Kriterien gelten auch für Zero-Grant-Geförderte.

Die NA DAAD empfiehlt Projektträgern im Interesse der notwendigen Transparenz dringend, Informationen über das Erasmus+ Programm und die Bewerbungs- und Förderkriterien leicht auffindbar auf den Internetseiten (des Akademischen Auslandsamtes/International Office und ggf. der Fakultäten) zu veröffentlichen.

Verpflichtende Sprachtests

Die Europäische Kommission stellt seit Oktober 2014 einen Online-Sprachtest für die fünf großen Sprachen (DE, EN, ES, FR, IT, NL) zur Verfügung. Dieser ist für alle Studierenden/Graduierten sowohl nach der Auswahl/vor Beginn der Mobilität als auch nach Beendigung des Aufenthalts verpflichtend in der Arbeitssprache zu absolvieren. Er ist jedoch kein Auswahlkriterium für die Förderung im Erasmus+ Programm und gilt nicht für Muttersprachler. Die Durchführung des Sprachtests soll nach Auswahl der mit Erasmus+ zu fördernden Teilnehmer als Einstufungstest zur Dokumentation ihres aktuellen Sprachstandes dienen. Er sollte sowohl vor deren Auslandsaufenthalt als auch am Ende des jeweiligen Auslandsaufenthalts stattfinden, um miteinander vergleichbare Ergebnisse zu erhalten und ggf. erzielte Fortschritte der geförderten Teilnehmer beim Spracherwerb erfassen zu können.

Die systematische, europaweit flächendeckende Überprüfung der Entwicklung der individuellen Sprachkompetenz ermöglicht eine Evaluierung der Wirksamkeit des Erasmus+ Programms. Zwischen Partnerhochschulen/-einrichtungen in interinstitutional agreement (IIA) und Learning Agreement (LA) getroffene Vereinbarungen über bestimmte Sprachlevel sind somit nicht mit Online-Test zu belegen/zu verwechseln. Diese Sprachkompetenzen müssen bei der Auswahl der Teilnehmer durch andere Nachweise abgesichert werden.

Hinweis Sonderförderung

Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern, aus diesem Grund wird Lernenden aus benachteiligten Verhältnissen (dies gilt in Deutschland im Erasmus+ Programm für während des Auslandsstudiums im Ausland Alleinerziehende) und mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm erleichtert.

Sonderförderung von Teilnehmern mit Behinderung

Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen der European Agency for Development in Special Needs Education: www.european-agency.org.

Sonderförderung von Studierenden mit Kind als Pauschale

Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder mit zum Erasmus+ Studienaufenthalt in ein Programmland nehmen und dort während der Erasmus+ Mobilität alleinerziehend sind, können Sondermittel als Pauschale erhalten. Die maximale monatliche Förderhöhe wird vorgegeben durch drei Ländergruppen.

Hinweis Berichtspflicht

Alle Geförderte, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Mobility Tool Plus zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen.

Finanzierung und Förderungen

Fördersätze SM - Studierendenmobilität

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Ab dem Projektjahr 2014 gelten europaweit die folgenden Mindesthöhen für drei Ländergruppen für Studienaufenthalte (SMS):

  • Gruppe 1 (hohe Lebenshaltungskosten)
    450 € pro Monat: Dänemark, Finnland, Großbritannien, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
  • Gruppe 2 (durchschnittliche Lebenshaltungskosten)
    390 € pro Monat: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
  • Gruppe 3 (niedrige Lebenshaltungskosten) 
    330 € pro Monat: Bulgarien, Kroatien, Estland, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn

Da es sich bei dem Erasmus+ Stipendium um kein Vollstipendium handelt müssen die Erasmus+ Studierenden die Grundfinanzierung Ihres Auslandsaufenthalts aus eigenen Quellen sicherstellen.

Erasmus+ Praktikanten erhalten monatlich mindestens 100 Euro zusätzlich, also 550 Euro in der Gruppe 1, 490 Euro in der Gruppe 2 und 430 Euro in der Gruppe 3.

Fördersätze ST – Mobilität zur Lehr-, Fort- und Weiterbildungszwecken

Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten zu Unterrichtszwecken oder zur Fort- und Weiterbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen.

Ab dem Projektjahr 2018 gelten für Deutschland folgende

 feste Tagessätze für vier Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70% der genannten Tagessätze:

  • Gruppe 1: 180 Euro am Tag für Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Großbritannien
  • Gruppe 2: 160 Euro am Tag für Belgien, Deutschland (Incoming), Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
  • Gruppe 3: 140 Euro am Tag für Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

Die Zeit, die für Fort- und Weiterbildungszwecke im Ausland verbracht wird, darf Perioden ohne Förderung beinhalten. Das bedeutet, dass im Ausland gelernt und gearbeitet werden darf, ohne eine Förderung von Erasmus+ zu erhalten, der Erasmus-Status aber erhalten bleibt. Das International Office informiert Sie passend zu Ihrem Auslandsaufenthalt.

Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich anhand des Entfernungsrechners der Europäischen Kommission ermittelt werden.

Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:

0 km – 99 km mit 20 Euro
100 km – 499 km mit 180 Euro
500 km – 1.999 km mit 275 Euro
2.000 km – 2.999 km mit 360 Euro
3.000 km – 3.999 km mit 530 Euro
4.000 km – 7.999 km mit 820 Euro
8.000 km und mehr mit 1.300 Euro

Der Fahrtkostenzuschuss in dieser Übersicht wird anhand der tatsächlichen Distanz berechnet und bezieht sich auf die gesamte Reise (Hin- und Rückreise).

Information for Incoming Students: Study in Germany

Incoming

Thank you for your interest in studying at the University of Applied Management Studies – Hochschule der Wirtschaft für Management (HdWM) under the Erasmus+ exchange programme.

Apply for exchange

To take part in the Erasmus+ programme at HdWM, you need to first contact the Erasmus coordinator at your home institution to express your interest. You can only study under the Erasmus+ programme if your home university has an Erasmus agreement in place with us.

After the successful completion of your application at your home university, you must then be officially nominated for the exchange program at HdWM. You can take a look at the HdWM Erasmus Key Data Sheet.

Application Deadlines

June 15th for the winter semester
December 15th for the summer semester

Academic calendar

At German universities, the academic year is divided into two terms: winter semester and summer semester. The winter semester begins officially on October 1st and ends on March 31st. The summer semester begins on April 1st and ends on September 30th

Course Catalogue 

At our university, courses are taught in English and German. Therefore, you must at least have a B2 level (according to the Common European Framework of Reference for Languages) in English or C1 in German. For all questions concerning courses and study programmes, students may contact the corresponding Erasmus departmental coordinator. For more information take a look at the HdWM Erasmus Key Data Sheet.

Forms and documents

When you apply for exchange studies at HdWM, please use the following forms.

Fill out the application form completely and carefully on computer. Make sure that all the data you provided is correct, especially your e-mail address.

  • For Erasmus+ students: Erasmus+ Learning Agreement

In addition to these documents, we also need your

  • Transcript of records from your home institution
  • Copy of the I.D. page of your passport

General information

In the following, we will provide you with general information to help you plan and prepare for your time as an Erasmus+ exchange student at HdWM.

Before your arrival

You have been admitted to the University of Applied Management Studies – Hochschule der Wirtschaft für Management (HdWM) in Mannheim. In this section you will find information that will help you prepare for your stay in Mannheim/Germany.

HdWM INCOMING Before your arrival

After your arrival

In this section, you can find information about what to do once you have arrived in Mannheim.

HdWM INCOMING After your arrival

Before your departure

Before you leave Mannheim, you must first take care of certain administrative tasks. Here are the things you need to do before leaving Mannheim.

HdWM INCOMING Before your departure

Getting along in a foreign country without speaking the language can be quite challenging. Although German skills are not required in the English track study programmes, they can help in everyday situation such as shopping or while applying as a working student in a German company.

German Classes

HdWM therefore offers German classes for beginners every semester.

Discover Mannheim

Mannheim is a city in southern Germany in the northwest of the federal state of Baden-Württemberg. It is the second largest city in the state after the capital Stuttgart. Mannheim characterized as the city of joie de vivre. Here you can find plenty of information about our city.

Thomas Nolte

(Absolvent B.A. Management und Unternehmensführung)

„Ich habe ein Auslandssemester in Zypern absolviert und in den fünf Monaten viel über andere Kulturen und Lebensweisen gelernt, viele neue Freunde aus aller Welt dazugewonnen und auch mein Englisch verbessern können. Ich hatte extrem viel Spaß sowie eine unbeschreibliche Zeit in Zypern und würde es jederzeit wieder machen.“

 

Eric Friede

(Absolvent B.A. Management in International Business)

„Über Erasmus an unsere Partnerhochschule in Léon, Spanien zu gehen war die beste Entscheidung meines Lebens. Es war toll in dieser aufregenden Stadt neue Leute kennenzulernen. Es hat mir unglaublich Spaß gemacht etwas über die Kultur zu erfahren und sie zu erleben. Ich kann es jedem nur empfehlen ins Ausland zu gehen. Ihr werdet es bestimmt nicht bereuen!“

Ein paar Eindrücke von unseren Partneruniversitäten