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International

Direkteinstieg ins International Business-Studium: Ohne Umweg über das Studienkolleg

Kein Studienkolleg, kein zusätzliches Jahr. Direkt ins Bachelorstudium.

Dein bisheriger Schulabschluss aus dem Ausland berechtigt dich in Deutschland nicht zu einem direkten Studienbeginn und du bräuchtest eigentlich ein Studienkolleg? An der HdWM gibt es dafür einen besseren Weg: ein vorbereitendes Studienprogramm, das Preliminary Study Program (PSP)!

Statt ein zusätzliches Vorbereitungsjahr in einem Studienkolleg zu absolvieren, steigst du an der HdWM sofort in das Bachelorstudium Management in International Business ein – als vollwertig immatrikulierter Studierender, ab dem ersten Semester, mit echten Vorlesungen, echten Prüfungen und echten ECTS-Punkten, die für deinen Abschluss zählen.

Möglich durch § 58 Abs. 3b des Landehochschulgesetzes Baden-Württemberg, das es der HdWM erlaubt, geeignete internationale Bewerber*innen über ein eigenes, strukturiertes Eignungsverfahren direkt zuzulassen – zunächst bedingt, aber vollwertig ab Tag eins.

Für wen ist das PSP?

Das PSP richtet sich an internationale Bewerber*innen, deren Schulabschluss noch keinen direkten Hochschulzugang in Deutschland ermöglicht, die aber ihr akademisches Potential nachweisen können, zum Beispiel mit

  • Einem APS-Dokument mit dem Vermerk „Zugang zum Studienkolleg“
  • Einem direkten (fachorientierten) Zugang bei Nachweis von mind. einem erfolgreichen Studienjahr(en) laut anabin

Wie läuft die Zulassung ab?

Ganz einfach: Du bewirbst dich ganz normal für den Bachelor Management in International Business. Es gibt kein separates Bewerbungsverfahren für das PSP. Unser Zulassungsbüro prüft im Rahmen deiner Bewerbung deine bisherigen Bildungsabschlüsse und ordnet dich automatisch dem PSP zu, wenn sich zeigt, dass dieser Weg für dich der passende ist. Der Ausschuss für die Eignungsprüfung wird sich dann direkt mit dir in Verbindung setzen, um die nächsten Schritte zu besprechen.

Statt eines einjährigen Studienkollegs durchläufst du ein kompaktes, hochschuleigenes Eignungsverfahren. Es besteht aus einem schriftlichen Teil (Motivationsschreiben) und vier mündlichen Prüfungsteilen. Für die Zulassung benötigst du mindestens 70 von 100 Punkten. Sobald du bestehst, bist du zugelassen – ohne weiteres Vorbereitungsjahr.

Dein erstes Studienjahr

Ab dem ersten Semester bist du ein vollwertig immatrikulierter HdWM-Studierender:

  • Du besuchst dieselben Vorlesungen und Seminare wie alle anderen Studierenden im Studiengang
  • Du legst dieselben Prüfungen ab und erwirbst reguläre ECTS-Punkte
  • Du erhältst bei Bedarf zusätzliche akademische Beratung und Unterstützung
  • Dein erstes Jahr deckt den vollständigen Lehrplan des ersten Studienjahres deines Bachelors ab (60 ECTS)

Der Übergang in den regulären Studierendenstatus

Es gibt keine zusätzliche Aufnahmeprüfung am Ende des ersten Jahres. Entscheidend sind allein deine Leistungen: Wenn du in den ersten beiden Semestern mindestens 40 ECTS-Punkte erfolgreich erwirbst, die vorgeschriebenen Kernmodule des Studiengangs bestehst und die üblichen Fortschrittsanforderungen erfüllst, wirst du automatisch ins dritte Semester übernommen. Alle bereits erbrachten Leistungen und ECTS-Punkte bleiben vollständig erhalten und zählen für deinen Abschluss.

Auf einen Blick: PSP vs. klassisches Studienkolleg:

PSP an der HdWM

Zeitaufwand
Kein separates Vorbereitungsjahr
Status
Vollimmatrikuliert ab dem ersten Semester
Leistungen
Zählen sofort für den Abschluss
Prüfung
Ein kompaktes Eignungsverfahren

Klassisches Studienkolleg

Zeitaufwand
1-2 Semester zusätzlich
Status
Kein regulärer Studierendenstatus
Leistungen
Zählen nicht auf das Studium an
Prüfung
Feststellungsprüfung nach Vorbereitungsjahr

Qualität und Rechtssicherheit

Das PSP ist kein Abkürzungsweg auf Kosten der Qualität, sondern ein rechtlich verankertes, qualitätsgesichertes Zulassungsverfahren mit standardisierter Eignungsprüfung, Zulassungsentscheidung durch einen Ausschuss, laufender akademischer Begleitung und regelmäßiger Überprüfung von Studienerfolg und Verbleibquote. Grundlage ist § 58 Abs. 3b LHG BW in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung der HdWM.

PSP

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